Öffentliche Wasserversorgung bezieht private Versorger ein

VGH Bayern

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Der Begriff der öffentlichen Wasserversorgung ist nicht auf öffentliche Aufgabenträger beschränkt. Das geht aus einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 8 ZB 14.2044 vom 14.4.2015). In dem Beschluss heißt es, dass Enteignungen, die auch der Einrichtung der Wasserversorgung dienen, auch ...

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