Ökologische Flutungen stellen Vermeidungsmaßnahmen gegenüber Beeinträchtigungen der Natur durch die Hochwasserrückhaltung dar. Gleichzeitig können sie aber auch Ersatzmaßnahmen für die Eingriffe sein, die sie selbst bewirken. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in einem aktuell ...
Ökologische Flutungen sind gleichzeitig Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen
Gegner des Polders Schwanau scheitern auch vor Bundesverwaltungsgericht
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