Vor dem Oberlandesgericht Brandenburg zeichnet sich für Altanschließer eine juristische Niederlage ab. Brandenburger Grundstückseigentümer können sich für die Rückzahlung von rechtswidrigen Beiträgen für alte Kanalanschlüsse voraussichtlich nicht auf die Staatshaftung berufen. Das erklärte das ...
OLG Brandenburg: Keine Staatshaftung für Beiträge von Altanschließern
OLG: Rechtswidriges Verhalten beim Gesetzgeber, nicht bei Verbänden
Ähnliche Artikel
© 2018 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.