OVG Bautzen hält eine wasserrechtliche Anordnung der Stadt Chemnitz für rechtens

Leitsatz zur Frage, ob Gewässer in natürlichen Wasserkreislauf eingebunden ist

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Fließt in einem Gewässerbett dem Geländegefälle folgend bei Schneeschmelze und anderen ungewöhnlichen Wetterlagen wie längeren Regenperioden oder Starkregenereignissen unregelmäßig wiederkehrend vor allem Niederschlagswasser aus einem höher gelegenem Umfeld, das dort überwiegend von bebauten oder befestigten ...

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