Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück Rückstände unter anderem von Fetten aus betrieblicher, gewerblicher oder industrieller Nutzung anfallen, können generell zum Einbau einer Fettabscheideranlage verpflichtet werden. Entsprechende Regelungen in einer Abwasserbeseitigungssatzung sind nicht zu beanstanden, ...
OVG NRW zur Einbaupflicht bei Fettabscheidern
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