OVG Sachsen-Anhalt: Wasserrohrbruch muss fristgerecht gemeldet werden

Absetzung von Wassermengen können von rechtzeitiger Meldung abhängen

|
|

Die Absetzung von Wassermengen, die durch einen Wasserrohrbruch nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind, kann davon abhängig gemacht werden, ob der Wasserrohrbruch fristgerecht innerhalb eines Monats gemeldet wurde. So entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in einem aktuell ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -