Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung stellen keine gewerblichen Tätigkeiten dar. Für Auszüge aus dem Geobasisinformationssystem müssen Gemeinden deshalb nur den Bereitstellungsaufwand erstatten, auch wenn sich eine Gemeinde für diese Aufgaben eines privaten Dritten bedient. Das geht aus einem ...
OVG: Wasserver- und Abwasserentsorgung sind keine gewerblichen Tätigkeiten
Gemeinde muss nur Bereitstellungsaufwand für Geobasisdaten erstatten
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