Eine privatrechtliche Ausgestaltung der Wasserversorgung kann sich auf die zeitliche Festsetzung von Abgaben auswirken. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor (Az.: BVerwG 9 B 49.14 vom 16.12. 2014), mit dem das BVerwG die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ...
Privatrechtliche Wasserversorgung wirkt sich auf zeitliche Festsetzung von Abgaben aus
Urteil des OVG Mannheim hat vor Bundesverwaltungsgericht Bestand
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