Privatrechtliche Wasserversorgung wirkt sich auf zeitliche Festsetzung von Abgaben aus

Urteil des OVG Mannheim hat vor Bundesverwaltungsgericht Bestand

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Eine privatrechtliche Ausgestaltung der Wasserversorgung kann sich auf die zeitliche Festsetzung von Abgaben auswirken. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hervor (Az.: BVerwG 9 B 49.14 vom 16.12. 2014), mit dem das BVerwG die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem ...

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