Schutzanordnungen im Wasserschutzgebiet können als Allgemeinverfügung ergehen

VGH Bayern zur Abgrenzung einer Allgemeinverfügung von Rechtsnorm

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Schutzanordnungen in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet können in Form einer Allgemeinverfügung ergehen. So können im Fall einer Gefahrensituation konkrete Ge- und Verbote gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Adressaten ausgesprochen werden. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ...

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