Schutzanordnungen in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet können in Form einer Allgemeinverfügung ergehen. So können im Fall einer Gefahrensituation konkrete Ge- und Verbote gegenüber einer unbestimmten Anzahl von Adressaten ausgesprochen werden. Diese Feststellung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ...
Schutzanordnungen im Wasserschutzgebiet können als Allgemeinverfügung ergehen
VGH Bayern zur Abgrenzung einer Allgemeinverfügung von Rechtsnorm
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