Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das Verbot eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes in einem geplanten Wasserschutzgebiet bestätigt. Auch in einem als Wasserschutzgebiet bislang nur vorgesehenen Gebiet könne es nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Anlass zu Schutzanordnungen geben, heißt es ...
Schutzanordnungen kann es auch in einem geplanten Wasserschutzgebiet geben
BayVGH bestätigt Vorrang des vorsorgenden Trinkwasserschutzes
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