SGD Süd muss Rodung von Bäumen am Glan nach Eilantrag von Naturschützern stoppen

Beschluss des VG Neustadt (Weinstraße) erteilt vorläufigen Rechtsschutz

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Wenn Maßnahmen, die der Gewässerunterhaltung dienen sollen, gegen das Bundes-Naturschutz-Gesetz verstoßen, muss der Unterhaltspflichtige diese einstellen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) hervor (Az.: 3 L 504/17.NW vom 9.5.2017). Der Landesverband Rheinland-Pfalz des ...

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