Der Bau einer Ufermauer an einem Fluss ist eine Unterhaltungsmaßnahme, zu der die Gemeinde berechtigt ist, wenn eine natürliche nicht ausreicht. Im Rahmen des Ermessens der Gemeinde – im vorliegenden Fall der Stadt Dresden – kann die Ufermauer sogar etwas höher sein als es gesetzlich festgelegt ist. Das geht ...
Stadt Dresden darf als Maßnahme der Gewässerunterhaltung Ufermauer bauen
Sächsisches Oberverwaltungsgericht sieht Bau als Unterhaltungsmaßnahme
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -