Durch den Anschluss an die Wasserversorgung kommt dem gesamten Grundstück einschließlich der unbebauten Flächen ein Vorteil zu. Teilweise Nutzungseinschränkungen, die etwa den Zugang zum Grundstück erschweren, wirken sich auf die Beitragsberechnung grundsätzlich nicht aus, heißt es in einem Urteil, mit dem das ...
Teilweise Nutzungseinschränkungen wirken sich nicht auf Beitragsberechnung aus
Dem gesamten Grundstück kommt durch Anschluss ein Vorteil zu
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