Ufermauern können grundsätzlich auch wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen. Wenn die Bauwerke sowohl für wasserwirtschaftliche Zwecke als auch für Interessen des Anlageneigentümers genutzt werden können, dürfen nicht ausschließlich die Eigentümer zu einer Sanierung finanziell herangezogen werden. Das geht aus ...
Ufermauer dient grundsätzlich auch wasserwirtschaftlichen Zielen
OVG bestätigt Urteil des VG Aachen zu Sanierungskosten für Ufermauer
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