Voraussetzung für eine Anschlussbeitragspflicht ist ein dauerhafter Vorteil, der durch den Anschluss geboten wird. Die Anschlussbeitragspflicht entsteht deshalb noch nicht, wenn Grundstücke in ein Bodenordnungsverfahren einbezogen worden sind, das noch nicht abgeschlossen ist, heißt es in einem Urteil des ...
Anschlussbeitragspflicht entsteht erst mit dem dauerhaften Vorteil
Neu gebildetes Grundstück muss zuerst Eigentümer zugeordnet sein
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