Gibt eine Gemeinde Kanalbauarbeiten in Auftrag, so haftet sie auch für Schäden, die einem Grundstückseigentümer durch Fehler des privaten Bauunternehmers entstehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 4 U 447/11 vom 28.02.2013). Diese allgemeine deliktsrechtliche Haftung ist ...
Gemeinde haftet für Schäden durch in Auftrag gegebene Kanalbauarbeiten
Wurde unzureichend gewartet, hat auch dies Haftung für Schäden zur Folge
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