Die hypothetische Festsetzungsverjährung kann nur dann in Anwendung kommen, wenn die erstmalige Anschlussmöglichkeit bis zum 31. Dezember 1999 entstanden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in einem Urteil zu einem Wasseranschlussbeitrag bekräftigt, mit dem es die Klage einer Eigentümerin gegen ...
Urteil: Hypothetische Festsetzungsverjährung setzt Anschlussmöglichkeit vor 2000 voraus
VG Frankfurt (Oder) weist Klage gegen Wasseranschlussbeitrag ab
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