Kommunale Wohnungsbaugesellschaften dürfen nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden, die nach der Rechtslage in Brandenburg vor dem 1. Februar 2004 nicht mehr erhoben werden konnten. Das hat Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil entschieden, das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt (Aktenzeichen: ...
Verjährte Anschlussbeiträge auch gegenüber Wohnungsgesellschaften unzulässig
Urteil des BVerwG: Festsetzungsverjährung gilt für alle Abgabenschuldner
Ähnliche Artikel
© 2019 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.