Kommunale Wohnungsbaugesellschaften dürfen nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen werden, die nach der Rechtslage in Brandenburg vor dem 1. Februar 2004 nicht mehr erhoben werden konnten. Das hat Bundesverwaltungsgericht mit einem Urteil entschieden, das noch nicht in schriftlicher Form vorliegt (Aktenzeichen: ...
Verjährte Anschlussbeiträge auch gegenüber Wohnungsgesellschaften unzulässig
Urteil des BVerwG: Festsetzungsverjährung gilt für alle Abgabenschuldner
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