Verwaltungsgericht: Steinaufschüttungen an Saaleufern in Halle sind teilweise rechtswidrig

Maßnahmen in FFH- und Vogelschutzgebieten sollen unterlassen werden

Das Verwaltungsgericht (VG) Halle hat mit zwei Beschlüssen den Eilanträgen von zwei Naturschutzverbänden teilweise entsprochen und die Stadt Halle verpflichtet, vorläufig die von ihr in ihrem Stadtgebiet geplanten Maßnahmen zur Uferbefestigung an der Saale durch Steinschüttungen in den Bereichen zu unterlassen, die sich in nach dem Naturschutzrecht besonders geschützten drei FFH (Fauna-Flora-Habitat)- und Vogelschutzgebieten befinden....

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