Zur Abwehr einer Legionellengefahr kann die zuständige Behörde auch finanziell aufwändige Maßnahmen anordnen. Das hat das Verwaltungsgericht Würzburg mit einem aktuell veröffentlichten Urteil festgestellt (Az.: W 6 K 14.324 vom 25. November 2015). Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Maßnahmen, die ...
Anordnungen zur Abwehr einer Legionellengefahr bestätigt
Verwaltungsgericht Würzburg
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