Mit der Frage eines vertraglichen Verzichts auf die Erhebung von Erschließungsbeiträgen hat sich das Verwaltungsgericht Greifswald in einem aktuellen Beschluss befasst. Eine Gemeinde, die die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf einen Abwasserzweckverband übertragen hat und Mitglied des Zweckverbandes ist, kann ohne ...
Verzicht auf Anschlussbeiträge nur unter Beteiligung des Zweckverbandes möglich
VG Greifswald: Vertraglicher Verzicht seitens einer Gemeinde unwirksam
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -