VG Bayreuth bestätigt Verbot eines Wasserreinhalteprodukts

Störung des ökologischen Gleichgewichts / Wirkung nach Biozid-Verordnung

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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat das Verbot eines Wasserreinhaltungsprodukts durch die Bezirksregierung von Oberfranken bestätigt. Die Bezirksregierung hatte den Verkauf wegen Störung des ökologischen Gleichgewichts untersagt. Eine Wirkung auf oder gegen Schadorganismen im Sinne der Biozid-Verordnung sei auch im ...

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