VG Cottbus: Straßenbaulastträger entscheidet über Verlegung einer Trinkwasserleitung

Eigentümer ohne Folgenbeseitigungsanspruch gegen den Wasserversorger

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Ein Grundstückseigentümer kann keinen Rückbau einer Trinkwasserleitung auf seinem Grundstück verlangen, wenn das Teil des Grundstücks, in dem die Leitung verlegt ist, Bestandteil einer öffentlichen Straße ist. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor (Az.: 6 K 607/11 vom 5.11.2015). In ...

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