Bei Brunnengeräuschen in der Innenstadt handelt es sich um sozial adäquate und deswegen zumutbare Geräuschimmissionen. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Az.: 10 S 1878/16 vom 16.2.2017). Grundsätzlich sind nicht ...
VGH: Innenstädtischer Brunnen verursacht nicht zuviel Lärm
Geräusche grundsätzlich sozial adäquat und damit nicht erheblich störend
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