Wird das Zentrallager eines Discounters unter Verwendung von entnommenem Grundwasser beheizt und gekühlt, kann der Ausnahmetatbestand von der Wasserentnahmeentgeltpflicht erfüllt sein. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbaren Beschluss getroffen (Aktenzeichen: 3 S ...
VGH: Kein Wasserentnahmeentgelt für Kühlung von Zentrallager mit Grundwasser
Ausnahmetatbestand für Heizung oder Kühlung von Gebäuden erfüllt
Ähnliche Artikel
© 2022 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.