Umweltschäden durch Wasserzutritte bei Tunnelbau: BVerwG lehnt Beschwerde ab

In der Rechtssache um beim Bau eines Tunnels bei Garmisch-Partenkirchen durch Wasserzutritte entstandene Umweltschäden hatte der beklagte Vorhabensträger vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) keinen Erfolg. Dieses hat die Beschwerde des Staatlichen Bauamtes Weilheim gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom 28. Oktober 2022 mit Beschluss vom 21. September 2023 zurückgewiesen.

Der Kläger, eine Umweltvereinigung, fordert vom Beklagten Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verpflichtete den Freistaat Bayern, die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der durch die Wasserzutritte entstandenen Umweltschäden zu ergreifen.

Die Schäden sind im Rahmen der Arbeiten bei der Grundwasserentnahme entstanden. Beim Bau des parallel zur Hauptröhre des Tunnels verlaufenden Rettungsstollens traten im Jahr 2012 auf einer Strecke von 600 Metern ergiebige Wassermengen aus dem Gestein aus. Die Wasserzutritte führten zu einer deutlichen Absenkung des Grundwasserstands im Berg sowie zum Versiegen von Quellschüttungen an der Oberfläche.

Hier lesen Sie, was das BVerwG zu seinem Beschluss schreibt.......

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