Eine von ausgedehnten Wasser- und Wiesenflächen geprägten Landschaft spricht gegen einen Bebauungszusammenhang. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor, gegen das die Revision nicht zugelassen wurde. Der Kläger zielt darauf ab, dass ihm ein bauplanungsrechtlicher Vorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses erteilt wird, heißt es in dem Urteil zum Sachverhalt.
Über das Urteil des OVG NRW berichten wir hier: ...