Wasserversorger haftet nicht für Schaden in Außenwand

LG Mannheim beruft sich auf BGH-Urteil zum Haftungsausschluss

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Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes ist die Haftung des Wasserversorgungsunternehmens nach dem Haftpflichtgesetz ausgeschlossen, da der Schaden innerhalb eines Gebäudes entstanden ist. Diese Feststellung hat das Landgericht Mannheim in einem Urteil getroffen (Az.: 1 S 33/14 vom 14.11.2014), ...

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