Vermieter dürfen Mietern nicht die Wasserversorgung abstellen, weil sie ihre Kaution nicht bezahlt haben. Das geht aus einem Urteil des Berliner Kammergerichts hervor (Az.: 8 U 178/14 vom 23.10.2014). Da es sich um eine nicht nachholbare Leistung handle, sei der Vermieter, im behandelten Fall ein Vermieter von ...
„Wasserversorgung ist nicht nachholbare Leistung“
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