Wird kein Gewässerrandstreifen eingerichtet, kann Zwangsgeld drohen

Androhung aber nicht für jeden Fall der Zuwiderhandlung möglich

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Wird die behördliche Anordnung, einen Gewässerrandstreifen anzulegen, nicht befolgt, kann die Behörde ein Zwangsgeld festsetzen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg hervor (Az.: 5 B 3178/15 vom 16.09.2015). Allerdings bietet das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit ...

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