Das Recht auf Zahlungsaufschub und Zahlungsverweigerung gegenüber einem Wasser- und Energieversorger ist auf Fälle beschränkt, in denen Forderungen des Versorgungsunternehmens offensichtlich unberechtigt sind. Dies betrifft zum Beispiel eindeutige Rechen- und Ablesefehler, heißt es in einem aktuell ...
Zahlungsverweigerung gegenüber Versorger muss auf offensichtlichem Fehler beruhen
BGH: Fehler in Rechnung muss „auf ersten Blick“ zu erkennen sein
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