BDE lehnt Maximalwerte für PFT in Nordrhein-Westfalen ab

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Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hat sich kritisch über behördliche Anordnungen zur Begrenzung des PFT-Eintrags in die Gewässer in Nordrhein-Westfalen geäußert. Es gebe bislang keinen rechtsverbindlichen Grenzwert im europäischen oder nationalen Recht, der eine solche nationale Vorgehensweise rechtfertige, heißt es seitens des BDE. Der Verband hat eigenen Angaben zufolge die Umweltministerkonferenz (UMK) in einem Schreiben dazu aufgefordert, derartige „regionale Alleingänge“ zu stoppen.

Die Bezirksregierung Arnsberg habe Ende April mit an Galvanikbetriebe und chemisch-physikalische Behandlungsanlagen gerichteten Bescheiden Maximalwerte für PFT festgesetzt. Nach den Bewertungsmaßstäben für PFT-Konzentrationen in NRW wird der für Trinkwasser empfohlene Leitwert von bis zu 0,3 Mikrogramm pro Liter (Summe PFOA+PFOS) auch für die Bewertung von Grundwasser, Oberflächenwasser, Rohwasser und Abwassereinleitungen aus Kläranlagen sowie industrielle Direkt- und Indirekteinleitungen verwendet. Die an diesem Wert orientierten Bescheide des Regierungspräsidiums sollen dem BDE zufolge sicherstellen, dass das derzeit niedrige PFT-Niveau  weiter absinkt.   

Der BDE weist nun darauf hin, dass tatsächliche Grenzwerte nicht vorhanden seien und kritisiert, dass „lediglich politischer Wille die Diskussion um PFT-Konzentrationen“ antreibe. Den betroffenen Unternehmen werde der Wettbewerb im nationalen und auch im europäischen Binnenmarkt erschwert.

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