Aufgrund unterschiedlicher Kostenstrukturen sind auch kalkulatorische Kosten der Wasserversorgungsunternehmen im Rahmen der Missbrauchsvorschriften zu berücksichtigen. Diese Auffassung hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) vor dem Hintergrund des Bundestagsbeschlusses zur achten Novelle des ...
BDEW begrüßt Ansatz der Kostenprüfung grundsätzlich
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