Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern hat es für rechtmäßig erklärt, dass ein Zweckverband das System der Gebührenfinanzierung einführt. Mit zwei Urteilen (Az. 1 L 59/10 und 1 L 125/10 vom 03. Mai 2011) hat das OVG in Greifswald den Berufungen des beklagten Zweckverbandes Wasserversorgung und ...
System der Gebührenfinanzierung des Zweckverbandes Rügen ist rechtmäßig
OVG M-V: Wahlrecht über Finanzierungsart nicht eingeschränkt
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