System der Gebührenfinanzierung des Zweckverbandes Rügen ist rechtmäßig

OVG M-V: Wahlrecht über Finanzierungsart nicht eingeschränkt

|
|

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern hat es für rechtmäßig erklärt, dass ein Zweckverband das System der Gebührenfinanzierung einführt. Mit zwei Urteilen (Az. 1 L 59/10 und 1 L 125/10 vom 03. Mai 2011) hat das OVG in Greifswald den Berufungen des beklagten Zweckverbandes Wasserversorgung und ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -