Kartellrechtliche Untersuchung im Wasserinfrastruktursektor von EU-Kommission eingestellt

Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine kartellrechtliche Untersuchung im Wasserinfrastruktursektor einzustellen. Nach Angaben der Kommission wurden bereits im Juni 2022 in einem Mitgliedstaat unangekündigte Inspektionen in den Räumlichkeiten von Unternehmen durchgeführt, die im Bau von Netzen und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Abwasser tätig sind.

Bei den Inspektionen ging es um einen mutmaßlichen Fall von Angebotsabsprachen bei Ausschreibungen über EU-Mittel für den Bau solcher Netze und Anlagen, was einen Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften darstellt, heißt es. Nach einer gründlichen Analyse und sorgfältigen Bewertung aller gesammelten Beweise komme die Kommission zu dem Schluss, dass keine ausreichende Grundlage für die Fortsetzung der Untersuchung bestehe. Der Abschluss der Untersuchung stelle keine Feststellung dar, dass das fragliche Verhalten mit den EU-Wettbewerbsregeln vereinbar ist.

Unangekündigte Kontrollen sind nach Angaben der Kommissonein vorläufiger Ermittlungsschritt bei Verdacht auf wettbewerbswidriges Verhalten. Die Tatsache, dass die Kommission solche Kontrollen durchführt, bedeute weder, dass sich die Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung selbst vor.

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