0,2 Prozent des Verdienstes für die Abwasserentsorgung in Baden-Württemberg

Rund 0,2 Prozent ihres Verdienstes aus der Erwerbsarbeit benötigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, um die Abwassergebühren zu begleichen. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, errechnet sich der Aufwand aus dem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von Vollzeittätigen und den durchschnittlichen Jahreskosten, die den Einwohnerinnen und Einwohnern für die Abwasserentsorgung entstehen.

Werden die durchschnittlichen jährlichen Trinkwasserkosten einbezogen, erhöht sich der Anteil der Wasser- und Abwasserkosten auf rund 0,4 Prozent des Bruttojahresverdienstes. Die Wasser- und Abwasserkosten belaufen sich 2023 im Landesdurchschnitt auf rund 250 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Davon entfallen 119 Euro auf den Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz und 131 Euro auf die Abwasserentsorgung.

Die Einwohnerinnen und Einwohner tragen über die Gebühren zum Erhalt und zur Modernisierung der öffentlichen Wasser- und Abwasserinfrastruktur bei. In Baden-Württemberg sind rund 99,5  Prozent der Bevölkerung an die öffentliche Kanalisation und an zentrale Kläranlagen angeschlossen. Unter den Straßen des Landes sind gut 80.000 Kilometer öffentliche Kanäle verbaut; sie leiten das Abwasser an knapp 900 Kläranlagen weiter.‫

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