Mindestens 80 Prozent der Kosten für eine vierte Behandlungsstufe in den Kläranlagen zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser müssen von den Herstellern getragen werden. Das ist Bestandteil der Einigung über die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD), diedas EU Parlament und der Rat heute erzielt haben. Die Finanzierung durch die Hersteller soll durch eine durch eine nationale Finanzierung ergänzt werden, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit lebenswichtiger Produkte, insbesondere von Arzneimitteln, zu vermeiden, teilte das EU-Parlament mit.
Im Einklang mit dem Verursacherprinzip solle die so ausgestaltete erweiterte Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel eingeführt werden, um die Kosten für eine zusätzliche Behandlung zu decken. Mit der 80-Prozent-Regel ist damit die Position des Parlaments in die Einigung eingegangen.Eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung eines breiten Spektrums von Mikroverunreinigungen werde bis 2045 für alle Anlagen mit mehr als 10.000 EW vorgeschrieben sein.
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier: ...