E-Paper 6/2024

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Themen der Printausgabe

Detaillierte Themenübersicht Ausgabe 6/2024

Mindestens 80 Prozent der Kosten für eine vierte Behandlungsstufe in den Kläranlagen zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser müssen von den Herstellern getragen werden. Das ist Bestandteil der Einigung über die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD), die das EU-Parlament und der Rat Ende Januar erzielt haben. Die Finanzierung durch die Hersteller soll durch eine ergänzt durch eine nationale Finanzierung ergänzt werden, um unbeabsichtigte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit lebenswichtiger Produkte, insbesondere von Arzneimitteln, zu vermeiden, teilte das EU-Parlament mit.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) verhandelt seit Ende Januar in mehreren Musterverfahren über die Klagen von Bauern gegen die bayerische Düngeverordnung. Sie begrenzt den Einsatz von Dünger auf 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Menge, wenn eine Region wegen hoher Nitratwerte zu einem „roten Gebiet“ erklärt wurde. Der Freistaat setzt damit Vorgaben der EU und des Bundes zum Gewässer- und Grundwasserschutz um. „Im Senat ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“, sagte die Vorsitzende Renate Köhler-Rott.

Weitere Inhalte:

  • VKU, BDEW, DWA und AöW begrüßen Einigung zur Kommunalabwasserrichtlinie
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  • BUND: Am Tagebau Welzow-Süddroht massiver Wasserverlust
  • Senckenberg-Forschende: Die Gewässerqualitätin Europa ist zwar besser, aber nicht gut genug
Ausgabe 6/2024 | 06.02.2024