Umweltausschuss des EU-Parlaments stimmt Kommunalabwasserrichtlinie zu

VKU: Neue Richtlinie bleibt herausfordernd

Nach den die Ständigen Vertretern der Mitgliedstaaten hat jetzt auch der federführende Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments der vorläufigen Einigung über den Vorschlag zur Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) mit großer Mehrheit zugestimmt. Im Ausschuss stimmten am 11. März bei sechs Enthaltungen 67 Abgeordnete für die zwischen EU-Parlament und Rat erzielte Einigung zu der novellierten Richtlinie und sieben dagegen.

Wie der Umweltausschuss erläutert, soll die Novelle die Kommunalabwasserrichtlinie insbesondere mit den Zielen des Green Deal in Einklang bringen. Die Richtlinie ziele als Teil des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung darauf ab, die Wasserqualität weiter zu verbessern, indem die Restverschmutzung durch kommunales Abwasser beseitigt, der Zugang zu sanitären Einrichtungen verbessert und der Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen verringert werden. Konkret sehen die neuen Vorschriften eine Frist bis 2045 vor, bis zu der der Sektor durch die Nutzung erneuerbarer Energiequellen energieneutral werden soll, sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung, die einen Beitrag von mindestens 80 Prozent der Abwasserbehandlungskosten für Mikroverunreinigungen durch die am stärksten verschmutzenden Sektoren, insbesondere die Hersteller von Pharmazeutika und Kosmetika, gewährleisten soll.

Ehrgeiziger Ansatz für
kleine Gemeinden

Die Überarbeitung umfasst auch einen laut ENVI ehrgeizigeren Ansatz für kleine Gemeinden mit mindestens 1.000 Einwohnerwerten, die bis 2035 Sammelsysteme und eine Zweitbehandlung zur Entfernung biologisch abbaubarer organischer Stoffe einrichten müssen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten bis 2039 sicherstellen, dass Großanlagen durch eine Drittbehandlung die Entfernung von Schadstoffen wie Stickstoff und Phosphor verbessern.

„Zahlreiche neue Vorgaben
in neuen Regelungsfeldern“

Nach Einschätzung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) bleibt die neue Richtlinie allein schon deshalb, weil sie zahlreiche neue Vorgaben in neuen Regelungsfeldern beinhaltet, für die kommunale Abwasserwirtschaft herausfordernd. Im Ergebnis habe der VKU im mehrjährigen Gesetzgebungsprozess jedoch maßgeblich zu einer praxistauglicheren Ausgestaltung beitragen können, heißt es seitens des Verbandes. Besonders zu begrüßen sei, dass sich die VKU-Forderung, einen Paradigmenwechsel zu vollziehen und eine starke Herstellerverantwortung mit Vollkostenansatz zu verankern, durchgesetzt hat.

Energieneutralität
praktikabler ausgestaltet

Außerdem seien die Vorgaben über die Energieneutralität der Abwasserwirtschaft praktikabler ausgestaltet worden, indem nicht nur onsite und offsite erzeugte Energie berücksichtigt werden kann, sondern auch eine explizite Zukaufmöglichkeit eingeräumt worden ist. In Bezug auf die Anforderungen an die Niederschlagswasserbewirtschaftung werden den Mitgliedstaaten die geforderten Spielräume bei der Umsetzung der Reduktion der Entlastungen eingeräumt und die Förderung blau-grüner Infrastrukturen explizit betont. 

Von Veröffentlichung nicht vor
September/Oktober auszugehen

Bevor die neue Richtlinie verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann, müssen Rat und Parlament die politische Einigung noch formell annehmen. Nachdem die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten und der federführende Umweltausschuss bereits zugestimmt haben, steht Ende April noch die Plenarabstimmung an, gefolgt von der Abstimmung auf Ministerebene. Aufgrund der Europawahl am 9. Juni 2024 ist nach derzeitigem Stand nach Einschätzung des VKU aber davon auszugehen, dass die neue Richtlinie nicht vor September/Oktober im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Anschließend muss sie innerhalb von zweieinhalb Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der VKU werde auch die nationale Umsetzung insbesondere durch die Novelle der Abwasserverordnung eng begleiten, kündigte der Verband an.        

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