Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu PFAS in den Umweltausschuss verwiesen

Union schlägt differenzierten Regulierungsansatz vor, BUND fordert Verbot

Der Bundestag hat am 18. Januar einen Antrag, in dem die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auffordert, gegenüber der EU gegen ein Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen und stattdessen „für einen differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz auf europäischer Ebene einzutreten“, in den Umweltausschuss verwiesen.

„Vorteile von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) weiter nutzen, Wertschöpfung erhalten, Gesundheit und Umwelt schützen“ lautet der Titel des Antrags (Drs. 20/9736). Man solle sich zudem auf europäischer Ebene auf ein differenziertes Regulierungsvorgehen einigen, um Planungssicherheit für Produzenten und Verbraucher herzustellen, so die Fraktion. Die Bundesregierung solle sich bei der EU dafür stark machen, dass der Einsatz von PFAS nur dort beschränkt wird, wo technisch geeignete und ökonomisch machbare Alternativen verfügbar sind und der sachgemäße Umgang über den gesamten Lebenszyklus nachweislich nicht sichergestellt werden kann.

In der Vorbemerkung zum Antrag schreibt die Unionsfraktion, dass die chemische Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen durch ihre wasser- und fettabweisende Eigenschaft sowie ihrer chemischen und thermischen Stabilität eine nicht mit anderen Stoffen vergleichbare Gruppe von Chemikalien darstellt.

Lesen Sie, was der BUND von einem differenzierten, risikobasierten Regulierungsansatz  hält.....

 

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