Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen genehmigt

Bayern

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Bayerns Landwirte erhalten Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen. In dem Bundesland besteht aufgrund der rechtlichen Vorgaben durch das Volksbegehren zum Artenschutz die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern an eindeutig erkennbaren Gewässern, auch wenn sie ...

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