Bayerns Landwirte erhalten Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen. In dem Bundesland besteht aufgrund der rechtlichen Vorgaben durch das Volksbegehren zum Artenschutz die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern an eindeutig erkennbaren Gewässern, auch wenn sie ...
Ausgleichszahlungen für Gewässerrandstreifen genehmigt
Bayern
Ähnliche Artikel
© 2021 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.