Bei Einheitsgebühren für verschiede Systeme muss Reinigungsleistung vergleichbar sein

OVG Schleswig: Unterschiedliche Leistungen bieten unterschiedliche Vorteile

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Für die Erhebung von Einheitsgebühren ist eine Vergleichbarkeit der Reinigungsleistung erforderlich. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az.: 4 LB 8/13 vom 5.2.2015). Bei der Abwassergebühr handle es sich um eine Gegenleistung für das Einsammeln, Fortführen und ...

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