Für die Erhebung von Einheitsgebühren ist eine Vergleichbarkeit der Reinigungsleistung erforderlich. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor (Az.: 4 LB 8/13 vom 5.2.2015). Bei der Abwassergebühr handle es sich um eine Gegenleistung für das Einsammeln, Fortführen und ...
Bei Einheitsgebühren für verschiede Systeme muss Reinigungsleistung vergleichbar sein
OVG Schleswig: Unterschiedliche Leistungen bieten unterschiedliche Vorteile
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -
Themen des Artikels
Kategorie des Artikels