Bezirksregierung Düsseldorf setzt Überschwemmungsgebiet der Erft in Neuss und Grevenbroich fest

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Erft von Kilometer 0,5 bis Kilometer 27,7 im Regierungsbezirk Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. Betroffen seien Flächen in den Städten Neuss und Grevenbroich, teilte die Bezirksregierung mit. Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei den Städten Neuss und Grevenbroich sowie bei der Bezirksregierung während der Dienstzeiten eingesehen oder auf der Internetseite der Bezirksregierung aufgerufen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass in festgesetzten Überschwemmungsgebieten gesetzliche Regeln und Verbote gelten, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen. Mit der Festsetzung seien keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handele sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete diene der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

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