DVGW, DWA und AöW sehen bei Entwurf zur WHG-Novelle noch Überarbeitungsbedarf

DVGW beurteilt den Ansatz als zu kurz gegriffen

Die Verbände AöW, DVGW und DWA haben ihre Stellungnahmen zum Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt. Während der DVGW den Ansatz als zu kurz gegriffen beurteilt, bemängelt die AöW, der Entwurf stelle nicht klar, dass es keinen Anspruch auf die Nutzung von Abwasser gibt; und die DWA sieht in dem vorgelegten Entwurf für die Wasserwiederverwendung in Deutschland keine praxisrelevante Zukunft.

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) befürchtet Risiken bei der Wasserwiederverwendung in Trinkwassereinzugsgebieten. DVGW-Vorstand Wolf Merkel erklärte, dass der Gesetzesentwurf zwar den Ausschluss der Wasserwiederverwendung in Wasserschutzgebieten (WSG) der Zonen I und II vorsehe, dies im Umkehrschluss aber bedeute, dass in der flächenmäßig deutlich größeren Schutzzone III ebenso wie in Trinkwassereinzugsgebieten ohne WSG die Wasserwiederverwendung auf Basis einer Risikobewertung genehmigungsfähig sei. Das berge Risiken für das Trinkwasser.

Um sie zu vermeiden, müsse, so Merkel, die Wasserwiederverwendung in allen Trinkwasserschutz- sowie Einzugsgebieten vollständig untersagt werden. Andernfalls würde der Gesetzentwurf wesentliche Ziele zum Schutz der Gewässer und des Trinkwassers verfehlen, die im europäischen Recht verankert sind und auf die auch die EU-Verordnung zur Wasserwiederverwendung Bezug nimmt.

Lesen Sie, was die AöW und die DWA zum Entwurf des Umweltministeriums zu sagen haben.........

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