DWA fordert mehr Kohärenz zwischen WRRL und Kommunalabwasserrichtlinie

Vorschläge zur realistischen Erreichung der Bewirtschaftungsziele fehlen

Anlässlich der derzeitigen Diskussion zweier Richtlinienpakete im Europäischen Parlament fordert die DWA, Kohärenz zwischen den Regelungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie und den Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der Umweltqualitätsnormenrichtlinie und der Grundwasserrichtlinie herzustellen. Dazu seien die parallelen Entwürfe, gerade in den entscheidenden Punkten wie der kostenintensiven Nachrüstung der Kläranlagen mit weiteren Reinigungsverfahren, deutlich besser aufeinander abzustimmen.

Das geht aus einem Statement hervor, das die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) jetzt bezüglich des Kommissionsentwurfs COM 2022/540 vorgelegt hat. Demnach führe die in diesem Umfang überraschende Novelle der WRRL und ihrer Tochterrichtlinien zu grundlegenden Änderungen.

Auch fordert die DWA, die bislang vorgelegte Folgenabschätzung der Kommission insgesamt zu überarbeiten. Sofern der Kommissionsentwurf in einigen seiner maßgeblichen Änderungsvorschläge weiterverfolgt werden soll (Systemwechsel bei flussgebietsspezifischen Schadstoffen, Anforderungen unterhalb heutiger analytischer Nachweisgrenzen, Anforderungen für Mikroschadstoffe), sollten zwingend hinreichende inhaltliche und zeitliche Übergangsvorschriften aufgenommen werden. Die EU-Kommission müsse in einer Novellierung der Wasserrahmenrichtlinie auch eine Lösung für die Problematik der nach allen Expertenaussagen bis 2027 nicht erreichbaren Ziele der WRRL präsentieren, z.B. mit der ausdrücklichen Aufnahme weiterer Bewirtschaftungszyklen.

Hier lesen Sie, wo die DWA Diskussionsbedarf sieht.......

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