Düngenovelle muss nach Kritik der EU-Kommission nachgebessert werden

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Die EU-Kommission ist mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung nach wie vor nicht zufrieden. Das sagte Michael Stübgen, Parlamentarischer  Staatssekretär im Bundes-Landwirtschaftsministerium, auf eine Fra­ge des Grünen-Abgeordneten Friedrich Ostendorff im Bundestag hin.

Es sei nicht auszuschließen, dass die im Jahr 2017 novellierte Düngeverordnung (DüV) angepasst werden müsse, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 (Rechtssa­che C-453/16; EUWID 26.2018) umzusetzen, sagte Stübgen. Die Bundesregierung befindet sich laut Stübgen derzeit in kon­struktiven Gesprächen mit der EU-Kommission darüber, welche konkreten Schlussfolgerungen aus dem Urteil des EuGH für die neue Düngeverordnung (DüV) zu ziehen sind.

„Kontrollwert erlaubt Überdüngung“

Insbesondere kritisiere die Europäische Kommission bislang die Höhe des Kontrollwertes von jetzt 60 und später 50 kg Stickstoff pro Hektar im Nährstoffvergleich: Dieser Ansatz erlaube nach Auffassung der Kommis­sion eine Überdüngung und sei deshalb nicht mit den Grundsätzen der Nitratrichtlinie vereinbar. Auch dürfe der Maßnahmenkatalog in der Länderermächtigung nach § 13 DüV nach Auffassung der Kommission nicht – wie derzeit – abschließend sein, und die Maßnahmenliste müsse zur Problemlösung zielfüh­rend genug sein.

Bundesregierung will erneutes Vertragsverlet­zungsverfahren vermeiden

Stübgen erklärte, die Bundesregierung wolle die unionsrechtlichen Pflichten Deutsch­lands „vollständig und zügig erfüllen“. Nur so könnten ein erneutes Vertragsverlet­zungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie und damit möglicherweise einherge­hende finanzielle Sanktionen vermieden werden. Sollte die EU-Kommission dennoch der Auffas­sung sein, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils unzureichend oder nicht zügig genug er­folge, könnte sie ein Zweitverfahren gegen Deutschland einleiten, heißt es in der Antwort des Staatssekretärs.

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