Die EU-Kommission ist mit der Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die Düngeverordnung nach wie vor nicht zufrieden. Das sagte Michael Stübgen, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundes-Landwirtschaftsministerium, auf eine Frage des Grünen-Abgeordneten Friedrich Ostendorff im Bundestag hin.
Es sei nicht auszuschließen, dass die im Jahr 2017 novellierte Düngeverordnung (DüV) angepasst werden müsse, um das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 (Rechtssache C-453/16; EUWID 26.2018) umzusetzen, sagte Stübgen. Die Bundesregierung befindet sich laut Stübgen derzeit in konstruktiven Gesprächen mit der EU-Kommission darüber, welche konkreten Schlussfolgerungen aus dem Urteil des EuGH für die neue Düngeverordnung (DüV) zu ziehen sind.
„Kontrollwert erlaubt Überdüngung“
Insbesondere kritisiere die Europäische Kommission bislang die Höhe des Kontrollwertes von jetzt 60 und später 50 kg Stickstoff pro Hektar im Nährstoffvergleich: Dieser Ansatz erlaube nach Auffassung der Kommission eine Überdüngung und sei deshalb nicht mit den Grundsätzen der Nitratrichtlinie vereinbar. Auch dürfe der Maßnahmenkatalog in der Länderermächtigung nach § 13 DüV nach Auffassung der Kommission nicht – wie derzeit – abschließend sein, und die Maßnahmenliste müsse zur Problemlösung zielführend genug sein.
Bundesregierung will erneutes Vertragsverletzungsverfahren vermeiden
Stübgen erklärte, die Bundesregierung wolle die unionsrechtlichen Pflichten Deutschlands „vollständig und zügig erfüllen“. Nur so könnten ein erneutes Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie und damit möglicherweise einhergehende finanzielle Sanktionen vermieden werden. Sollte die EU-Kommission dennoch der Auffassung sein, dass die Umsetzung des EuGH-Urteils unzureichend oder nicht zügig genug erfolge, könnte sie ein Zweitverfahren gegen Deutschland einleiten, heißt es in der Antwort des Staatssekretärs.
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