VKU begrüßt Überprüfung der Nitratrichtlinie durch die EU-Kommission

„Zustand der Gewässer weiterhin besorgniserregend“

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt es, dass die EU-Kommission die Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 einer Überprüfung unterzieht. Das sei vor dem Hintergrund aktueller politischer Zielstellungen angemessen und notwendig. Nach wie vor bestehe Handlungsbedarf, denn der Zustand der Gewässer sei weiterhin besorgniserregend, schreibt der Verband in seiner Rückmeldung zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Überprüfung der „Richtlinie zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“. Die Landwirtschaft sei dabei ein Haupteintragspfad für Nährstoffe in die Gewässer.

Ohne die Umsetzung verbindlicher Vorgaben im Agrarsektor könnten viele Gewässer in Europa keinen guten Zustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie erreichen, schreibt der VKU. Der Eintrag an Nährstoffen aus der Landwirtschaft in die Gewässer sei daher weiterhin massiv zu reduzieren. Dabei sollten neben Nitrat weitere Nährstoffe wie Phosphat aus landwirtschaftlichen Quellen einbezogen werden. Der Handlungsbedarf werde durch den Klimawandel verschärft. Der VKU begrüßt die Konsultation auch deswegen, weil der Dialog zwischen Stakeholdern und Politik zu intensivieren ist, um das gemeinsame Verständnis zu verbessern. Der intensive Dialog zwischen allen Stakeholdern sollte einen hohen Stellenwert erhalten.

Späte nationale Umsetzung in
Deutschland erschwert die Bewertung

Wenngleich die späte nationale Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland die Bewertung erheblich erschwere, beinhalte die Nitratrichtlinie im Grundsatz bereits sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor Wasserverunreinigungen wie etwa Gesamtgrenzwerte, eine Berücksichtigung der Standortverhältnisse und Sperrzeiten. Bei einigen dieser Maßnahmen sei aus wasser-wirtschaftlicher Sichtweise jedoch eine Überarbeitung notwendig, heißt es in dem Statement.

Kohärenz mit novellierten
Richtlinien und geltenden
Verordnungen herstellen

Im Hinblick auf die Überprüfung ist es aus Sicht des VKU zentral, eine Kohärenz der Richtlinie mit zwischenzeitlich novellierten Richtlinien und geltenden Verordnungen herzustellen. Nur so könnten die Ziele des Gewässerschutzes in diesem und anderen Politikfeldern erreicht werden. Zentral sei außerdem, die Auswirkungen an der Quelle unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse der Wissenschaft und Nutzung des technischen Fortschritts anzugehen und diese dort zu vermeiden. Denn Abstimmungslücken in Zusammenhang mit weiteren EU-Vorgaben, insbesondere der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), stellten Probleme dar, die sich negativ auf die Schutzgüter auswirken könnten, so der VKU. Gleiches gelte für die neue Verordnung über Wasserwiederverwendung, die Engpässe für die landwirtschaftliche Bewässerung minimieren soll. Die Nährstoffeinträge über diese Art der Bewässerung seien zu berücksichtigen.

Vorgaben zu Präventions- und Verminderungsmaßnahmen anpassen

Darüber hinaus seien die Vorgaben zu Präventions- und Verminderungsmaßnahmen anzupassen. Auch hier ist es dem Statement zufolge problematisch, dass die Umsetzung und der kontrollierte Vollzug von Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Verzug seien. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung und die Überprüfung der Wirksamkeit seien daher deutlich zu priorisieren. Aus Sicht der Wasserversorger bestehe im Agrarsektor Handlungsbedarf bei weit geringeren Konzentrationen als den Umweltqualitätsnorm (UQN)-Werten und bei erkennbar steigenden Trends.

In die Bewertung müssten bereits vorhandene Nährstoffkonzentrationen in Gewässern einfließen. Das gelte insbesondere für Gewässer zur Trinkwassergewinnung. Bei festgestellten steigenden Trends in Grundwassermessstellen sei von einer verringerten Belastbarkeit der Standorte und nachlassenden Denitrifikationsvermögen auszugehen. Vorrausetzung für ein wirksames Handeln seien dem Stand des technischen Fortschritts entsprechende Mess- und Überwachungsprogramme und die Verknüpfung bestehender Daten, stellt der VKU fest.

N-und P-Effizienz der
Landwirtschaft erhöhen

Zudem sollte die Richtlinie stärker dazu beitragen, die N-und P-Effizienz der Landwirtschaft zu erhöhen, z.B. durch die Evaluation der Aufbringungsstrategien oder der Düngerzusammensetzung. Es gelte, Überschüsse zu vermeiden. So seien u.a. die bestehende Gewässersituation, die Bodenbeschaffenheit und die Fruchtfolge bei den Düngevorgaben zwingend zu berücksichtigen.

Wirksame Abstandsregeln
zu Gewässern notwendig

Notwendig sind dem Verband zufolge mit Blick auf die Nitratrichtlinie auch Maßnahmen zur Minimierung von Abschwemmungen und des Eintrags von Nährstoffen über Dränagen in oberirdische Gewässer sowie wirksame Abstandsregeln zu Gewässern für die Aufbringung von Dünger. Deren Umsetzung und Wirksamkeit müssten sichergestellt werden. Der Erhalt oder die Wiederherstellung einer gesunden Bodenstruktur einschließlich einer Vermeidung von Erosion sollten gefördert werden.

Verbindliche Vorgaben
und Sanktionen erforderlich

Zudem sei es von Bedeutung, Exkremente aus der Tierhaltung sicher zu lagern, zu behandeln und eine Nutzung als Dünger bedarfsgerecht ohne Belastung der Gewässer sicherzustellen. Die Stützung und Förderung von Agrarumweltmaßnahmen sollte mit einheitlichen Rahmenvorgaben versehen werden. Die Umsetzung sollte dabei nicht nur auf freiwilliger Basis erfolgen, sondern verbindlich festgesetzt sein. Abschließend sollten Vorgaben für Überwachungs-, Kontroll- und Informationspflichten einheitlich definiert und die Ergebnisse frei zugänglich sein. In der Konsequenz müssten Abweichungen von Vorgaben der Richtlinie zu Sanktionen führen, heißt es in dem Statement des VKU.         

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