Kassel strebt im Streit um Gebühren Grundsatzentscheidung des BVerwG an

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Im Konflikt um die Einberechnung einer Konzessionsabgabe in die Wassergebühren strebt die Stadt Kassel eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an. Die Stadt werde im Verwaltungsrechtsstreit um die Kalkulation der Wassergebühren alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, sagte Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD) gestern. Im ersten Schritt werde Kassel beim VGH eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen.

Sollte sich die Rechtsauffassung des VGH durchsetzen, könnte ein Trend zur Privatisierung der Wasserversorgung die Folge sein, so Geselle. Das sollte nicht zugelassen werden. Die Versorgung mit Wasser sei Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, „ohne Wenn und Aber“, so der Oberbürgermeister. Bundesweit sei zu Recht der Trend zu beobachten, die Wasserversorgung in Bürgerhand zu halten oder zurückzubekommen. Deshalb poche die Stadt auf eine juristische Grundsatzentscheidung, führe das Verfahren aber nicht zum Nachteil der Kasseler Gebührenzahler.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte Dezember 2018 geurteilt, dass die Konzessionsabgabe „nicht zu den auf die Gebührenpflichtigen umlegungsfähigen Kosten“ zählen dürfe (Aktenzeichen: 5 A 1307/17 vom 11.12.2018; EUWID 51.2018) und die Gebühren damit rechtswidrig seien. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt bislang nicht vor.

 „Wir sind von unserer Position überzeugt, aber wir werden diesen Rechtsstreit finanziell nicht auf dem Rücken unserer Bürgerinnen und Bürger austragen.“ Deshalb würden die Abgabenbescheide auch für das Jahr 2019 weiterhin mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, damit die Gebührenpflichtigen wie schon seit Juni 2017 keine Widersprüche einlegen müssen, um in jedem Fall ihre Rechte zu wahren. Damals hatte das Verwaltungsgericht Kassel in erster Instanz zu Ungunsten der Stadt Kassel entschieden (Aktenzeichen: 6 K 412/13.KS vom 27.03.2017; EUWID 19.2017). Sobald endgültige Rechtssicherheit bestehe, könnte eine etwaige Rückzahlung veranlasst werden, so der OB.

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