Maßnahmen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zur Wahrung der Wassersicherheit sind an Klimamodellen auszurichten, und bei konkurrierenden Interessen insbesondere mit den Bereichen Energie und Landwirtschaft kommt der Ausrichtung auf das Menschenrecht Wasser Vorrang zu. Dies zählt zu den Grundsätzen des ...
BMZ: Bei konkurrierenden Maßnahmen kommt Menschenrecht Wasser Vorrang zu
Wasserrisiken durch Klimawandel und schwindende Ressourcen zu erwarten
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