In Rheinland-Pfalz ist die Finanzierung der Löschwasservorhaltung jetzt neu geregelt. Die Landesregierung reagierte mit einer Gesetzesänderung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), berichtet die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner. Das Gericht hatte im März 2019 per Beschluss klargestellt ...
Finanzierung der Löschwasservorhaltung in Rheinland-Pfalz neu geregelt
Gesetzesänderung betrifft u.a. das Kommunalabgabengesetz (KAG)
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