Finanzierung der Löschwasservorhaltung in Rheinland-Pfalz neu geregelt

Gesetzesänderung betrifft u.a. das Kommunalabgabengesetz (KAG)

|
|

In Rheinland-Pfalz ist die Finanzierung der Löschwasservorhaltung jetzt neu geregelt. Die Landesregierung reagierte mit einer Gesetzesänderung auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), berichtet die Beratungsgesellschaft Rödl & Partner. Das Gericht hatte im März 2019 per Beschluss klargestellt ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -